Wissenswertes 

rund um die Sprachtherapie & Logopädie

Was ist Sprachtherapie / Logopädie

Sprachtherapie, auch Logopädie genannt, umfasst therapeutische Maßnahmen, um Störungen des Spracherwerbs im Kindesalter sowie Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen in jedem Alter zu beheben bzw. zu bessern.

Es handelt sich dabei um ein Heilmittel, das u.a. von Sprachheilpädagog*innen, Logopäd*innen, klinischen Sprechwissenschaftler*innen sowie klinischen Linguist*innen erbracht werden kann. Das Ziel der therapeutischen Maßnahmen ist die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und der Lebensqualität.

Ärztliche Überweisung

Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Die sprachtherapeutische bzw. logopädische Behandlung ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie benötigen eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie. Diese stellt Ihnen Ihr/e behandelnde/r Haus- oder Fachärzt*in aus. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten.

Die Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie verordnen folgende Ärzte:

  • Kinderärzt*innen
  • HNO-Ärzt*innen
  • Phoniater*innen und Pädaudiolog*innen
  • Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Allgemeinmediziner*innen
  • Neurolog*innen
  • Zahnärzt*innen
  • Kieferorthopäd*innen.

Therapieablauf

Therapieablauf in der Logopädie / Sprachtherapie

Zu Beginn der Therapie erfolgen ein ausführliches Erstgespräch sowie eine Diagnostik. Darauf aufbauend erstellen wir einen Behandlungsplan und formulieren gemeinsam die Therapieziele. Dabei orientieren wir uns an Ihren individuellen Bedürfnissen, Möglichkeiten und Wünschen. Neben dem Funktionstraining berücksichtigen wir Ihre Aktivitäts- und Partizipationswünsche und beziehen den Kontext, d.h. umwelt- und personenbezogene Faktoren in die Therapieplanung mit ein. Auf dieser Grundlage führen wir die Therapie zielgerichtet durch und können den gemeinsamen Therapieerfolg evaluieren.

Die Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen, mit Therapeut*innen anderer Fachrichtungen (Physio-, Ergo- und Psychotherapie etc.), sowie mit den beteiligten Arztpraxen, Kindertagesstätten, Schulen und anderen therapeutischen Einrichtungen sind unentbehrlich für einen erfolgreichen Verlauf.

Die Therapiefrequenz richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Beeinträchtigung. In der Regel finden ein oder zwei Therapien pro Woche statt. Die Dauer der jeweiligen Therapiesitzung beträgt, je nach Verordnung des Arztes 30, 45 oder 60 Minuten.

Anmeldung

Anmeldung zur Sprachtherapie

Hat Ihr Arzt Ihnen, Ihrem Kind oder einer/einem anderen Anverwandten Sprach-, Sprech- oder Schlucktherapie verordnet, dann vereinbaren Sie bitte telefonisch (+49 (0) 228 433 939 88) oder per E-Mail (info@sprachtherapie-zittlau.de) einen individuellen Termin in unserer Praxis.

Wenn das Telefon aufgrund einer aktuellen Behandlung nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kostenübernahme

Kostenübernahme / Zuzahlungsbefreiung

Die Behandlungskosten einer vom Arzt verordneten Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie werden von den Krankenkassen übernommen.

Erwachsene Patienten, die nicht von der gesetzlichen Zuzahlung zu Medikamenten und Heilmitteln befreit sind, zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr.

Unsere Leistungen können auch als Privatzahler in Anspruch genommen werden.

Hausbesuche

Hausbesuche

Gerne führen wir bei verordnetem Hausbesuch die Therapie bei Ihnen zu Hause, im Seniorenzentrum oder in einer Einrichtung durch. Einen Hausbesuch verordnet der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit.

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